DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist eines der persönlichen Grundrechte.
Die Anwaltskanzlei Grgic & Partner, Ulica grada Vukovara 282, ID 22694857747 (im Folgenden: Gesellschaft) erhebt, verarbeitet und verwendet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO).

Die Gesellschaft ist verpflichtet entsprechende Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu unternehmen und trifft in diesen Sinn entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen.

Falls Sie Fragen in Bezug auf die Nutzung Ihrer Daten haben oder falls Sie eine Beschwerde zur Verarbeitung dieser vorbringen wollen, können Sie mittels Formblatt Ihre Rechte bei dem Datenschutzmitarbeiter der Gesellschaft in einer unserer Geschäftsstellen geltend machen oder sich direkt an den Datenschutzbeauftragten per E-Mail: odvjetnicko.drustvo@grgic-partneri.hr wenden.

Erst nach der zweifelsfreien Identitätsfeststellung (Einsicht in einen Lichtbildausweiß direkt in der Geschäftsstelle oder, bei elektronischer Übermittlung, Überprüfung der von der betroffenen Person eigenhändig unterschriebenen Kopie des Lichtbildausweises) wird Ihr Antrag bearbeitet.
Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Antrages berechtigte Zweifel an Ihrer Identität hat, kann sie gemäß der DSGVO zusätzliche Informationen zur Identitätsfeststellung verlangen. Die Gesellschaft wird unverzüglich auf Ihren Antrag antworten und Sie über die unternommenen Maßnahmen spätestens in einem Monat ab Eingang des Antrages informieren. Diese Frist kann sich bei komplexeren Aufgabenstellungen um zwei zusätzliche Monate verlängern.

Die Gesellschaft wird Sie über solche Verlängerungen innerhalb eines Monats ab Einlangen des Antrages, unter Anführung der Verzögerungsgründe, informieren. Falls die Gesellschaft Ihrem Antrag nicht nachkommt, so wird sie Ihnen, spätestens innerhalb eines Monats ab Einlangen des Antrages unter Anführung von Ablehnungsgründen, dies mitteilen und Sie über das Beschwerderecht bei der „Datenschutzbehörde“ hinweisen.
Die Gesellschaft hat das Recht bei offensichtlich unbegründeten und zu häufigen Ersuchen (mehrmalige Ersuchen mit gleichem Inhalt) eine entsprechende Verarbeitungsgebühr zu verrechnen.